Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
01.10.2018
Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den gesamten Versicherungsbeitrag ab 2019 zu gleichen Teilen aufbringen. Bislang galt das nur für den allgemeinen Beitragssatz, nicht jedoch für den kassen-individuellen Zusatzbeitrag.
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbständige, die wenig verdienen, können ab 2019 mit deutlich niedrigeren Beiträgen rechnen. Sofern ihr monatlicher Verdienst nicht über 1.142 Euro liegt, brauchen sie in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro zu zahlen. Aktuell liegt die Summe etwa doppelt so hoch. Vorgesehen ist ebenfalls, dass freiwillig Versicherte ab 2019 ihre Versicherungsbeiträge bis zu zwölf Monate rückwirkend korrigieren können. Es gilt: Wer weniger verdient, braucht auch nur einen geringeren Beitrag zu zahlen.
Quelle: Pressemitteilung bzw. Artikel der Bundesregierung vom 6. Juni 2018.
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