Närrische Zeiten: Feiern, bis der Arzt kommt?

01.02.2019

„Wer feiern kann, kann auch arbeiten“ – so jedenfalls lautet eine oft verbreitete Weisheit, wenn ein verkaterter Kollege auf Mitleid im persönlichen Umfeld hofft. „Glück gehabt, dass nichts passiert ist“ wäre auch eine sinnvolle Replik, doch anders als oft vermutet gibt es auch für ausgelassene Feiern Versicherungsschutz.

Das gilt sogar für das Urmeter des Begriffs „feiern“: Den Karneval. Natürlich nicht ohne die eine oder andere Ausnahme. Die großen Karnevalsveranstaltungen sind weitgehend vereinsmäßig organisiert. Und wie beispielsweise Sportvereine können sich auch die Karnevalisten bei ihren Vorbereitungen, ihrem Training – oder besser: In ihrem Vereinsleben – versichert fühlen. Solange sich die Aktivitäten im üblichen Rahmen und dem der Satzung halten, greift Versicherungsschutz. Je nach Gestaltung des Versicherungsschutzes sind nicht nur die Vereinsmitglieder, sondern auch Helfer und Freiwillige bei ihren zahl- und abwechslungsreichen Aufgaben geschützt. Bei entsprechender Gestaltung der Police kann sich der Karnevalsverein auch als Gastgeber versichern.

Aber auch wenn es die Karnevalisten auf die Straße zieht, bleibt der Versicherungsschutz nicht zu Hause. Versichern lässt sich auch der komplette Karnevalszug. Den Kürzeren ziehen können dagegen eher die nicht vereinsmäßig organisierten Zuschauer und das feiernde Volk: Kommt es zu einem Kamelle-Unfall, kann der Betroffene für die Folgen, die das Wurfgeschoss eventuell angerichtet hat, nicht mit einem Schadensersatz rechnen. Denn diese spezielle Gefahr, die vom Werfen der Bonbons ausgeht, gehört zum Karnevalszug einfach dazu.

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