Vorschlag zur Güte: Schlichten statt richten

08.01.2019

Unstimmigkeiten mit dem Handwerker, der Werkstatt, der Versicherung oder dem Vermieter? In solchen Fällen ist eine gute Rechtsschutzversicherung Gold wert, wenn es um die Frage geht, ob man sich den Gang zu einem Rechtsanwalt oder gar vor Gericht leisten kann.

Denn das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens kann erheblich sein, und eine Garantie für den gewünschten Prozessausgang gibt einem kein Rechtsanwalt. Aber nicht immer muss gleich die ganz große Keule geschwungen werden. Clever ist die Inanspruchnahme eines Schlichters, insbesondere wenn es auf die Faktoren Zeit und Kosten ankommt. Verbraucher-Schlichtungsstellen arbeiten kostenfrei und sind unabhängig.

Neben der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, bei der unabhängige, neutrale und weisungsungebundene Streitmittler Schlichtungsvorschläge erarbeiten, gibt es für viele Branchen wie den Flug- oder Bahnverkehr, Energieversorger sowie Banken und Versicherer spezielle Schlichtungsstellen. Um herauszufinden, wie im Einzelfall die Zuständigkeiten aussehen, genügt üblicherweise eine gründliche Recherche auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.bmjv.de). Wer hier für seinen konkreten Konflikt keine Lösung findet, wendet sich an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle (www.verbraucher-schlichter.de).

Um ein Schlichtungsverfahren in Gang zu setzen, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Dieser wird dann daraufhin geprüft, ob für den Sachverhalt eine Schlichtung in Frage kommt. Trifft das zu, wird innerhalb einer Frist ein Einigungsvorschlag erarbeitet. In vielen Fällen lösen sich die Streitigkeiten in Wohlgefallen auf. Und falls nicht: Es bleibt den Beteiligten unbenommen, dennoch ein Gerichtsverfahren anzustrengen.

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