Volle Ladung Schutz

21.01.2019

Versicherung für Elektroautos

Riesig sind sie nicht, die Unterschiede im Versicherungsschutz für Elektroautos und für Fahrzeuge  mit Verbrennungsmotor. Das gilt insbesondere für die Kfz-Haftpflichtversicherung, die natürlich auch bei den Stromern spätestens auf der Zulassungsstelle nachgewiesen werden muss.

Anders, als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, verfügen E-Autos nicht nur über eine simple Batterie, sondern über einen leistungsstarken Akku. Nicht zuletzt dieses Bauteil macht einen nicht unerheblichen Bestandteil des Kaufpreises von Elektroautos aus. Einige Hersteller nehmen den Akku deshalb sogar aus dem Kaufvertrag heraus und berechnen stattdessen eine monatliche Miete.

Wird der Akku mit dem Fahrzeug komplett erworben, sollte er in jedem Fall im Rahmen der Kfz-Versicherung erfasst werden. Die hohen Anschaffungskosten eines E-Mobils rechtfertigen den Abschluss einer Vollkaskoversicherung praktisch immer. Versichert sein sollten stets auch Bedienfehler, wie etwa eine Tiefenentladung des Akkus. Aber auch solche Risiken, die sich erst durch die Existenz des Akkus ergeben: Fahrzeugbrände beispielsweise, die immer mal wieder für Schlagzeilen sorgen. Geht der Akku des Elektroautos beim Kauf nicht in den Besitz des Erwerbers über, bleibt der Hersteller in der Haftung.

Besondere Vorsicht ist bei manchen E-Autos angesagt, wenn sie abgeschleppt werden müssen. Unsachgemäße Handhabung kann zu Störungen in der Elektrik, zu Kurzschlüssen oder womöglich zu einem Brand führen. Auch diese Risiken sollten durch die Kfz-Versicherung abgedeckt werden.

Kontakt

Liebling Versicherungsmakler AG
Kreuzstrasse 2a
52428 Jülich-Pattern

Tel.: 02461-91645-0
Fax: 02461-9164545

E-Mail: doe@liebling.de

Neuigkeiten